Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Künstlervermittlung

 

Allgemeine übergreifende Bestimmungen

1)  ARTISTS.Selection ist eine Vermittlungsplattform von HERALIC.Concepts – Ing. Mag. Andreas Heralic Unternehmensberatung & Werbeagentur. Die Dienstleistungen von ARTISTS.Selection erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender AGB. Abweichende AGB des Künstlers, Kunden oder des Managements des Künstlers werden ausdrücklich nicht anerkannt. Abweichende Regelungen gelten nur dann als anerkannt, wenn ARTISTS.Selection diese ausdrücklich schriftlich mit dem jeweiligen Vertragspartner vereinbart.

2)  ARTISTS.Selection verfügt über entsprechende Vereinbarungen mit den Künstlern oder deren Management über die Vermittlung der Künstler an (Wirtschafts-) Kunden, (im Folgenden als „Kunden“ bezeichnet). Im Folgenden wird unter „Künstler“ weibliche und männliche Künstler als auch ein ggf. vorhandenes Management des Künstlers verstanden.

3)  ARTISTS.Selection schließt als Vertragsmittler im Namen der Künstler einen Vertrag mit dem im Vorfeld mit dem Künstler akkordierten Inhalt mit dem Kunden ab und treibt im eigenen Namen und im Namen des Künstlers offene Honorarforderungen ein.

 

§ 1 Vertragsabschlusses

1)  Die von ARTISTS.Selection gestellten Anbote erfolgen stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, sobald ein erteilter Auftrag von ARTISTS.Selection schriftlich bestätigt wird oder der Kunde nach Aufforderung von ARTISTS.Selection das Anbot firmenmäßig unterfertigt.

 

§ 2 Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden und Honorar

1)  Der Kunde gewährleistet während der Vertragslaufzeit eine kompetente und uneingeschränkte Mitwirkung. Auf diese Weise kann ARTISTS.Selection in die Lage versetzt werden, optimale für den Künstler erforderliche Arbeitsergebnisse zu erreichen.

2)  Der Kunde verpflichtet sich gegenüber ARTISTS.Selection, die Tätigkeit nach allen Möglichkeiten zu unterstützen und schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen, welche im Rahmen seiner Betriebssphäre möglich sind, um optimale Leistungen zu erbringen.

3)  Ein Beauftragter des Kunden hat beim Eintreffen der Künstler am Veranstaltungstag gegenüber den Koordinatoren von ARTISTS.Selection oder dem Künstlermanagement als Verantwortlicher bereit zu stehen. Dieser hat die Künstler und Koordinatoren in Empfang zu nehmen und mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen.

4) Eine Haftpflicht- und Unfallversicherung wird bei Tätigkeiten mit besonderem Risiko für die Künstler auf Kosten des Kunden empfohlen.

5) Das Honorar setzt sich wie folgt zusammen:

a) Honorar des Künstlers

b) Agenturprovision von ARTISTS.Selection

Alle genannten Honorare sind exkl. Umsatzsteuer zu verstehen.

Zahlung promt nach Rechnungserhalt. Zahlungen gelten erst mit Eingang am Geschäftskonto von ARTISTS.Selection als geleistet. Rechnungsbeanstandungen sind binnen 8 Tagen ab Erhalt der Rechnung bekanntzugeben. Bei Verzug können wahlweise der Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. verlangt werden. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung der erworbenen Rechte durch den Kunden. Für die Bezahlung der Honorare haftet der Besteller zur ungeteilten Hand mit einem allfälligen Geschäftsherrn, in dessen Auftrag er handelt. Sowohl Besteller als auch Endkunde werden Vertragspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.

6) Spesen wie Anreise- und Übernächtigung der Künstler und - sofern zwischen Sportler und Kunden vereinbart - der Begleitperson(en) werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Kunden (Auftraggeber) getragen.

7)  Die Erbringung etwaiger Zusatzleistungen von ARTISTS.Selection und/oder des Künstlers gegenüber dem Kunden sind jedenfalls kostenpflichtig, aliquot zu verrechnen und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Über die oben beschriebene Vermittlungsleistung hinausgehende Leistungen wie PR-Arbeit, Konzeptentwicklung oder Eventplanung und -Organisation werden gesondert berechnet, jedenfalls ist darüber eine separate Vereinbarung zu erstellen. Über die Kostenpflichtigkeit einer Leistung informiert ARTISTS.Selection den Kunden umgehend.

8) Aus Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden, Konkursabweisung mangels Vermögens, Zahlungsverzug des Kunden oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Einbringlichkeit der geschuldeten Forderungen gefährden, kann der durch ARTISTS.Selection vertretene Künstler vom Vertrag zurücktreten, soweit er noch nicht von beiden Seiten vollständig erfüllt ist.

Bei Stornierung einer bereits bestätigten Buchung, werden bis 60 Tage vor vereinbartem Tätigkeitsbeginn 50%, danach 100% des Gesamthonorars zuzüglich angefallener Spesen verrechnet.

9) Der Kunde und der Künstler verpflichten sich jeweils, über vertragliche Inhalte Stillschweigen zu halten und diese nicht öffentlich zu machen. Eine Offenlegung vertragswesentlicher Vereinbarungen gegenüber Dritten ist nur nach vorigem Einverständnis des Vertragspartners, zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Parteien oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erlaubt. Dies gilt auch für die Zeit nach der Vertragsbeendigung fort.

 

§ 3 Veröffentlichungs- und Verwertungsrechte

1) Veröffentlichungs- und Verwertungsrechte werden grundsätzlich nur für redaktionelle Berichterstattung gestattet. Darüber hinaus gehende Rechte müssen schriftlich vereinbart werden.

2) Die Weitergabe jeglicher Aufnahmen und/oder Abbildungen des Künstlers von seiner Tätigkeit beim Kunden sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von ARTISTS.Selection.

 

§ 4 Haftung von ARTISTS.Selection, der Künstler und des Kunden

1)  ARTISTS.Selection ist ausschließlich Vermittler zwischen dem Kunden als Auftraggeber und dem Künstler und haftet nicht für Schäden, Ausfälle und Fehlverhalten des Künstlers oder des Kunden. Eine vertragliche und außervertragliche Haftung wird ausgeschlossen. Es besteht ein Gewährleistungs- und Haftungsausschluss generell, insbesondere für: Schäden, Folgeschäden, Ansprüche, Verluste welcher Art auch immer (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, der Betriebsunterbrechung oder aus anderem finanziellen Verlust), die sich aus der Vermittlungstätigkeit ergeben. Sofern ARTISTS.Selection haftet, ist die Höhe der Ersatzpflicht mit € 1.500,- beschränkt.

2)  ARTISTS.Selection haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung für Handlungen und Unterlassungen und für die Vollständigkeit, die Richtigkeit und die Zweckmäßigkeit von Maßnahmen und Vorschlägen, aber auch für Organisationsverschulden beschränkt sich somit auf grobes Verschulden und Vorsatz, der jedenfalls immer vom Kunden nachzuweisen ist.

3)  Bei Ausfällen vermittelter Auftritte von Künstlern, die nicht in der Vermittlersphäre liegen oder aus Gründen höherer Gewalt resultieren, ergeben sich für den Kunden und den Künstler keine Rechte und Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag. ARTISTS.Selection bemüht sich im Falle eines unvorhersehbaren Ausfalles in Absprache mit dem Kunden um einen adäquaten Ersatz.

4) Sollten Kunden mit durch ARTISTS.Selection vermittelte Künstler selbsttätig Folgeaufträge abschließen und ARTISTS.Selection bei diesen Geschäften umgehen, kann ARTISTS.Selection neben einer Konventionalstrafe von bis zu 10.000 Euro pro Vertragsabschluss die entgangenen Provisionen und vertraglichen Schadensersatz in Höhe von zwei Künstlerhonoraren zusätzlich verlangen. Dies versteht sich zzgl. der gesetzlichen Verzugszinsen.

 

§ 5 Schlussbestimmungen

1)  Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen und mündliche Nebenabreden gelten ausschließlich als getroffen, soweit die Schriftform eingehalten worden ist.

2)  Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, dem Künstler und ARTISTS.Selection gilt österreichisches Recht, wobei dessen internationale Verweisungsnormen, sowie internationale Gesetze, keine Anwendung finden.

3)  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Zuständig ist das sachlich zuständige Gericht für den ersten Wiener Gemeindebezirk.

4)  Sind oder werden infolge einer Gesetzesänderungen die AGB oder Teile der AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen AGB nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksam gewordenen Bestimmungen durch eine der ursprünglich am nächsten kommenden Bestimmung zeitnah zu ersetzen.

 

Wien, den 07.06.2016

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